Aktuelle Verschärfung COVID-Maßnahmenverordnung (08.11.2021)

Liebe Freunde und Schützenkollegen! 


Leider müssen wir euch über die Verschärfung der COVID-Maßnahmenverordnung informieren, wir haben in Absprache mit waffensport.at folgendes beschlossen.


Es gilt 2G am Schießstand. Die mit 8.11.21/ 00: 00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich: 


- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G Status (Geimpft, Genesen) betreten werden. 

- Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G. 

- Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis. 

- Dies bedeutet für den Waffensport Pinzgau, dass ab 08.11.21 nur mehr die Genannten (Geimpft, Genesen) den Schießstand betreten dürfen.
Sobald es möglich ist, wird der Schießstand selbstverständlich wieder für
alle geöffnet sein. 

- Es werden auch verstärkt Kontrollen abgehalten, bitte haltet euch daran, bei Zuwiderhandeln wird die Jahreskarte eingezogen. 


Diese Maßnahme tut uns für die Betroffenen natürlich leid, aber als Verein sind wir gezwungen uns an diese Verordnung zu halten.


Der Vorstand des Waffensport Pinzgaus.